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Laut § 16 der Satzung der ÖH Klagenfurt sind die Mandatarinnen und Mandatare eindeutig dazu berechtigt, Einsicht in sämtliche Unterlagen der der ÖH zu nehmen. Dieses Recht wurde heute einem Mandatar der PLUS verweigert – und zwar gleich von zwei der Personen, die dazu verpflichtet sind, ihm dieses Recht zu gewähren: der Vorsitzenden Verena Tischler und ihrem Stellvertreter Nicholas Idehen
Unser Mandatar Robert wollte abgeschlossene Verträge bezüglich des geplanten Neudesigns von unilo:g sehen, bei denen es um sehr viel Geld geht. Tischler und Idehen weigerten sich jedoch, diese herauszurücken. Die Begründung, die per E-Mail abgegeben wurde, lautete, dass Verträge Unterlagen des Wirtschaftsreferates und nicht der Universitätsvertretung seien, daher dürften diese von den Mandatarinnen und Mandataren der Universitätsvertretung nicht eingesehen werden.
Da jedoch auch das Wirtschaftsreferat lediglich ein Hilfsorgan der Universitätsvertretung ist, und die Satzung Einsicht in sämtliche Unterlagen garantiert, ist diese Begründung völlig unhaltbar. Die Weigerung des Vorsitzes ist eindeutig satzungs- und letztlich HSG-widrig (denn dort wird das Kontrollrecht der Mandatarinnen und Mandatare garantiert).
Mittlerweile wurden die Verträge vom ÖH-Wirtschaftsreferenten Sebastian Urf übermittelt. Dies ändert allerdings nichts daran, dass die Vorgehensweise der beiden Vorsitzenden unannehmbar ist.
Max
Sonntag, 7. Dezember 2008
00:16
Re: ÖH-Vorsitz verweigert Einsichtnahme