Dienstag, 1. Mai 2007 08:31
Studentin darf nicht zur ÖH-Wahl antreten
Die Bundesregierung will ehrenamtliches Engagement stärken, aber einer 21-jährige Betriebswirtschaftsstudentin wird die Kandidatur bei den vom 22. bis zum 24. Mai stattfindenden ÖH-Wahlen verwehrt. Die Plattform Unabhängiger Studierender (PLUS) fordert passives Wahlrecht für alle Studierenden.
Klagenfurt/Celovec –
In ihrer Sitzung vom 27. April 2007 hat die ÖH-Wahlkommission an der Universität Klagenfurt beschlossen, die 21-Jährige nicht zur Wahl antreten zu lassen. Der Grund ist ihre bosnische Staatsbürgerschaft. Laut ÖH-Wahlrecht sind zwar alle ordentlichen Studierenden unabhängig von deren Staatsbürgerschaft aktiv wahlberechtigt; selbst wählbar sind jedoch nur Studierende aus EU- und EWR-Staaten. „Studierende aus Nicht-EWR-Staaten werden überhaupt diskriminiert, denn sie müssen auch noch die doppelten Studiengebühren (726,72 Euro pro Semester) zahlen. Und dann haben sie auch noch weniger Rechte,“ kritisiert der PLUS-Vorsitzende Gregor Joham die derzeitige Gesetzeslage.