Freitag, 12. Dezember 2008 20:56
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ÖVP-AG toleriert Missachtung der Bundesvertretung
Der Abberufungsantrag gegen den ÖH-Delegierten in der ESU Bernhard Krall hat mit 32 Pro-, 20 Contra- und 4 ungültigen Stimmen leider ebenso wie der Abwahlantrag gegen den Vorsitzenden Samir Al-Mobayyed (externe Website) nicht die gemäß § 23 Abs. 4 HSG 1998 erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht.
Grund für den Abwahlantrag: Auf dem ESU-Board-Meeting hat die ÖH-Delegation einen Antrag gestellt, dass die ESU die ÖH im Kampf gegen E-Voting helfen soll. Der Delegierte Bernhard Krall hat jedoch – trotz eines einstimmigen BV-Beschlusses, den zu befolgen er gesetzlich verpflichtet wäre – gegen den Antrag votiert. Das ist ein klarer Grund für eine Abberufung!
Leider hat die sich ÖVP-AG gegen eine Abwahl entschieden, womit sie offiziell die Missachtung von Beschlüssen der ÖH-Bundesvertretung und das weiter In-den-Schmutz-Ziehen des Images der ÖH toleriert.