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Anders als für die Parteifraktionen gibt es für die PLUS nur einen Existenzgrund: Deine Interessen in der ÖH und gegenüber der Uni zu vertreten. In Klagenfurt, und seit 2005 auch in der ÖH-Bundesvertretung. Hier erfährst du mehr über die Struktur der ÖH Klagenfurt, über die vergangenen ÖH-Wahlen und über die Menschen, die dich für die PLUS in den Organen der Universität und der ÖH vertreten.
Hier findest du alle wichtigen Informationen zu den ÖH-Wahlen 2011. Zusätzlich sind auch die Wahlergebnisse seit 1999 (dem ersten Antreten der PLUS) angeführt.
Gemäß § 13 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Vertretung der Studierenden (Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 1998 – HSG 1998) gibt sich die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Universität Klagenfurt mit Beschluss vom 25. Mai 2004 nachstehende Satzung (zuletzt geändert durch Beschluss vom 4. Dezember 2007):
(1) Die Organe der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Universität Klagenfurt sind:
Im Studienrecht sind, wie der Name schon sagt, alle Rechte festgelegt, die Studienangelegenheiten betreffen. Also z.B. wie oft du eine Prüfung wiederholen kannst oder wie die Aufnahme in Lehrveranstaltungen geregelt ist. Ein Blick ins Studienrecht empfiehlt sich also, wenn du genau wissen willst, was deine Rechte und Pflichten sind.
Seit dem Universitätsgesetz 2002 ist das Studienrecht nicht mehr österreichweit einheitlich, sondern für jede Universität individuell festgelegt. Regelungen, die du vielleicht von anderen Unis kennst, müssen also nicht auch automatisch an der Uni Klagenfurt gelten.
Wir haben eine Übersicht über die am häufigsten benötigten Bereiche zusammengestellt und verlinken, wenn nicht anders angegeben, auf den Teil B der Satzung der Uni Klagenfurt („Studienrechtliche Bestimmungen“).
Wenn Du Hilfe brauchst, kannst du dich auch gerne an uns wenden: studienrechtSPAMFILTER@pluspunkt.at