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Was macht eine Studienvertretung eigentlich?

Eine Maturantin und ein Maturant werden von einem Studierenden beraten.

Beratungen sind Teil der StV-Arbeit.

Studierendenvertreterinnen und -vertreter haben Pflichten. Aber außer den zwei obligatorischen Sitzungen pro Semester geht es dabei auch um kreative, lustige und überaus sinnvolle Projekte.

Als Studienvertreterin bzw. Studienvertreter hast du, zusammen mit deinen Kolleginnen und Kollegen, die Pflicht, die Interessen der Studierenden in deinem Bereich zu vertreten. Dazu zählt unter anderem die Vertretung gegenüber den Lehrenden wenn sich Probleme ergeben. Du bist in der Studienvertretung (StV) aber nicht alleine. Je nach Anzahl der Studierenden in deiner Studienrichtung ist die Vertretung zu dritt oder zu fünft. Eine deiner Aufgaben ist die Beratung der Studierenden, z.b. bei den Welcome Days oder in deinen Sprechstunden.

Unter Interessensvertretung ist auch die Durchführung eigener Projekte zu verstehen. In diesem Fall sind deiner Kreativität und deinen Ideen kaum Grenzen gesetzt, solange es im Interesse der Studierenden ist. So kannst du z.B. Exkurs-ionen finanziell unterstützen, Feste oder Parties organisieren, günstigere Bücherpreise für Studierende aushandeln usw. Zu diesem Zweck steht der StV ein eigenes Budget zur Verfügung, über das du (im Rahmen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit) frei verfügen kannst.

An der Universität gibt es einige Gremien, in denen Studierende vertreten sind und dort auch ein nicht unerhebliches Mitspracherecht besitzen. Als Studienvertreterin bzw. Studienvertreter darfst du Studierende, oder auch dich selbst, für diese Gremien nominieren. Eines dieser Gremien ist z.B. die Institutskonferenz. In den Kommissionen und Konferenzen hast du die Möglichkeit, in der Planung der Lehre, bei der Berufung von Lehrenden und in der Gestaltung der Curricula mitzubestimmen.

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