Navigationselemente überspringen…
Im Studienrecht sind, wie der Name schon sagt, alle Rechte festgelegt, die Studienangelegenheiten betreffen. Also z.B. wie oft du eine Prüfung wiederholen kannst oder wie die Aufnahme in Lehrveranstaltungen geregelt ist. Ein Blick ins Studienrecht empfiehlt sich also, wenn du genau wissen willst, was deine Rechte und Pflichten sind.
Seit dem Universitätsgesetz 2002 ist das Studienrecht nicht mehr österreichweit einheitlich, sondern für jede Universität individuell festgelegt. Regelungen, die du vielleicht von anderen Unis kennst, müssen also nicht auch automatisch an der Uni Klagenfurt gelten.
Wir haben eine Übersicht über die am häufigsten benötigten Bereiche zusammengestellt und verlinken, wenn nicht anders angegeben, auf den Teil B der Satzung der Uni Klagenfurt („Studienrechtliche Bestimmungen“).
Wenn Du Hilfe brauchst, kannst du dich auch gerne an uns wenden: studienrechtSPAMFILTER@pluspunkt.at
Das Curriculum, auch Studienplan genannt, legt fest, welche Lehrveranstaltungen Du auf der Uni besuchen und absolvieren musst, um einen Abschluss (z.B. Bachelor, Master) zu bekommen. Hier werden die existierenden Lehrveranstaltungsarten und ihre gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgestellt.
In diesem Bereich werden erklärt:
Prüfungen sind nicht alles im (Studien-)Leben. Abseits des Prüfungsrechts bleiben Studierende nicht im Regen stehen. In diesem Abschnitt werden folgende Bereiche behandelt:
Prüfungen bringen dich deinem Studienabschluss näher. Damit auch wirklich deine Fähigkeiten gemessen werden und dir nicht extra Steine in den Weg gelegt werden, besteht ein Großteil des Studienrechts aus Regelungen zum Ablauf von Prüfungen. Die wichtigsten stellen wir hier vor:
Studierende haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Aber, nur, weil es nach wenig aussieht, heisst das nicht, dass man sie ignorieren kann.
Für Klagenfurt maßgeblich ist der Satzungsteil B („Studienrechtliche Bestimmungen“), erlassen im 23. Stück des Mitteilungsblatts 2003/2004, zuletzt geändert durch das 14. Stück des Mitteilungsblatts 2008/2009 vom 1. April 2009.