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Das Curriculum, auch Studienplan genannt, legt fest, welche Lehrveranstaltungen Du auf der Uni besuchen und absolvieren musst, um einen Abschluss (z.B. Bachelor, Master) zu bekommen. Hier werden die existierenden Lehrveranstaltungsarten und ihre gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgestellt.
In diesem Bereich werden erklärt:
Unter einer Vorlesung versteht man auf der Uni Frontalunterricht. Es herrscht in einer Vorlesung keine Anwesenheitspflicht. Die Prüfung findet in einem Prüfungsakt mündlich und/oder schriftlich statt (§ 8 Abs. 2) und es müssen für jede Vorlesung zumindest drei Prüfungstermine angeboten werden- am Ende, zu Beginn des nächsten und in der Mitte des nächsten Semesters (§ 59 Abs. 3 UG 2002 (externe Website)). Vorlesungsprüfungen kannst du jedenfalls bis zu zwei Semester später auch noch machen (§ 22 Abs. 2 Z. 3).
Wie der Name „prüfungsimmanent“ schon sagt, besteht die Prüfung hier nicht aus einem Prüfungsakt, sondern aus deinen mündlichen und schriftlichen Beiträgen während des Semesters (§ 1 Z 6 und § 22 Abs. 2 Z 3). Da, wenn du nicht anwesend bist, diese Leistungen nicht überprüft werden können, herrscht bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen Anwesenheitspflicht. Bei den meisten Lehrveranstaltungen hat es sich eingebürgert, dass 2-3 Mal Fehlen toleriert wird. Ob und wie oft Fehlen toleriert wird, muss der Lehrveranstaltungsleiter in der ersten Einheit der LV bekannt geben. Änderungen danach haben rechtlich keine Gültigkeit! Mehr Details dazu § 28 Abs. 2
Der § 8 Abs. 1 Z 2 bis 8 definiert folgende prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen haben meist eine Beschränkung bei der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Der § 16 Abs. 1 und der § 13 Abs. 5 Z 1 sehen vor, dass ausreichend Plätze für alle Studierenden sowie ausreichend Parallelkurse (§ 54 Abs. 8 UG 2002 (externe Website)) geschaffen werden müssen, damit nicht Verzögerungen im Studium auftreten.
Wenn es aus finanziellen Gründen § 13 Abs. 5 Z 1 nicht ausreichend Plätze gibt, sind Warteliste vorgesehen. Dabei darf der Zeitpunkt der Anmeldung nicht ausschlaggebend für eine Reihung auf der Warteliste sein (§ 13 Abs. 5 Z 2). Wie gereiht wird, ist in deinem Curriculum festgelegt und wenn du in diesem keinen Platz bekommst, bist du im folgenden Semester sicher im Kurs (§ 16 Abs. 1).
Eine Vorlesung mit Lehrveranstaltung (VT, VK, VP, VS) ist, auch wenn der Name anderes vermuten lässt, nichts weiter als prüfungsimmanente Lehrveranstaltung. Diese Kurse bestehen, wenn richtig umgesetzt, aus einem Vortragsteil und einem Übungsteil. Geregelt wird das in § 8 Abs. 7. Ansonsten gelten die Gesetze von prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen.
Exkursionen (EX) und Exkursionen mit Lehrveranstaltung (VX, KX, PX, SX) sind Lehrveranstaltungen abseits der Uni (§ 8 Abs. 8 und 9). Sie sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, somit gelten auch diese Gesetze. Weitere Details können im Studienplan geregelt sein.