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Studierende haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Aber, nur, weil es nach wenig aussieht, heisst das nicht, dass man sie ignorieren kann.
Von Studierenden an einer Uni wird ein hohes Maß am Selbstverantwortung erwartet (§ 22 Abs. 1). Abgesehen von diesem Anspruch, steht die relativ kurze und leicht verständliche Liste an Pflichten im § 59 Abs. 2 UG 2002 (externe Website). Alle Pflichten sind ohne gesetzliche Konsequenzen, allerdings wird ein Nicht-Einhalten langfristig sicherlich Konsequenzen mit sich bringen.
Du bist verpflichtet dich innerhalb der gegeben Frist (§ 29 Abs. 3) zu Prüfungen anzumelden. Wenn du weisst, dass du zu einer Prüfung nicht antreten wirst, musst du dich wieder abmelden (§ 59 Abs. 2 Z 4 UG 2002 (externe Website))! Wenn im ZEUS die Frist zur Abmeldung bereits verstrichen ist, solltest du jedenfalls deine Lehrveranstaltungsleiterin oder deinen Lehrveranstaltungsleiter kontaktieren, um dich dennoch abzumelden. Mit der Abmeldung wird wieder ein Prüfungsplatz für einen Studienkollegen oder -kollegin frei. Außerdem ist es für die Prüferin oder den Prüfer gut zu wissen, wie viele Leute zur Prüfung antreten werden. Die Prüfungsbögen wollen schließlich ausreichend kopiert werden. Konsequenzen für das Missachten dieser Pflicht gibt es rechtlich keine – besonders keine negative Beurteilung. Das Gesetz vertraut an dieser Stelle völlig auf die Selbstverantwortung der Studierenden.