§ 1 Begriffsbestimmungen
In dieser Satzung gelten zusätzlich zu den in § 51 Abs. 2 UG 2002 (externe Website) definierten Begriffen folgende Festlegungen:
- Sprecherinnen und Sprecher leiten die Sitzungen von Curricularkommissionen und sind für deren administrative Belange und Vertretung gegenüber anderen Organen der Universität zuständig.
- Fächer sind Studiengebiete, deren Inhalte und Methoden im Regelfall durch mehrere zusammenhängende Lehrveranstaltungen vermittelt werden.
- Pflichtfächer sind die für ein Studium kennzeichnenden Fächer, über die Prüfungen abzulegen sind.
- Wahlfächer sind die Fächer, aus denen die Studierenden einerseits nach den im Curriculum festgelegten Bedingungen (gebundene Wahlfächer) und andererseits frei aus den Lehrveranstaltungen (freie Wahlfächer) aller anerkannten inländischen und ausländischen Universitäten auswählen können; über sie sind Prüfungen abzulegen.
- Lehrveranstaltungsprüfungen sind die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten dienen, die durch eine einzelne Lehrveranstaltung vermittelt wurden.
- Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen sind Lehrveranstaltungen, in denen die Beurteilung nicht auf Grund eines einzigen Prüfungsaktes, sondern auf Grund von schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Lehrveranstaltung erfolgt.
- [entfallen – Mitteilungsblatt Nr. 14 2008/2009]
- Praxis ist die Verrichtung einer Tätigkeit, losgelöst vom universitären Studienbetrieb, um praktische Erfahrungen in möglichen Anwendungsgebieten zu sammeln.
- Fachprüfungen sind die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten in einem Fach dienen.
- Gesamtprüfungen sind die Prüfungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten in mehr als einem Fach dienen.
- Einzelprüfungen sind die Prüfungen, die jeweils von einzelnen Prüferinnen bzw. Prüfern durchgeführt werden.
- Kommissionelle Prüfungen sind die Prüfungen, die von Prüfungssenaten durchgeführt werden.
- Mündliche Prüfungen sind die Prüfungen, bei denen die Prüfungsfragen mündlich zu beantworten sind.
- Schriftliche Prüfungen sind die Prüfungen, bei denen die Prüfungsfragen schriftlich zu beantworten sind.
- Prüfungsarbeiten sind die praktischen, experimentellen und theoretischen schriftlichen Arbeiten sowie Konstruktionen, die im Rahmen von Prüfungen zu erbringen sind.
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