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§ 12 Studieneingangsphase

(1) In den Diplom- und Bakkalaureatsstudien ist gemäß § 66 UG 2002 (externe Website) im Curriculum eine Studieneingangsphase für die Studienanfängerinnen und Studienanfänger zu gestalten. Die Studieneingangsphase hat ausschließlich den Zweck, den Studierenden eine Orientierung und einen Überblick über das Studium an einer Universität sowie eine Einführung in die Grundlagen des Faches zu bieten. Sie besteht aus einem Modul zu zwölf ECTS-Anrechnungspunkten. Ihre vollständige Absolvierung darf nicht Eingangsvoraussetzung für andere Lehrveranstaltungen sein.

(2) Bei der Gestaltung der Studieneingangsphase sind neben den das Studium besonders kennzeichnenden Fächern folgende Aspekte besonders zu berücksichtigen:

  1. Information über studienrelevante Bestimmungen und Institutionen,
  2. Reflexion der Studienwahl,
  3. Sensibilisierung für die berufliche Zukunft und Entscheidungsfindung,
  4. Geschichte der Wissenschaft und der Universitäten,
  5. Wissenschaft und Gesellschaft,
  6. Einführung in wissenschaftstheoretische Fragestellungen.

(3) Die Studienrektorin bzw. der Studienrektor führt zu Beginn jedes Semesters gemeinsam mit der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Universität Klagenfurt Studienanfängerinnen- und Studienanfängertutorien durch.

(4) Diplom- und Bakkalaureatsstudien haben im ersten Studienabschnitt bzw. in den ersten drei Studiensemestern ein Proseminar „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten und Darstellen“ zu enthalten.

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