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Studierende haben die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis einzuhalten. Die Einhaltung ist, insbesondere zur Verhinderung von Plagiaten, von der Universität zu überprüfen. Nähere Bestimmungen, insbesondere auch zu den im Falle des Verstoßes gegen diese Regeln einzuleitenden Maßnahmen, erlässt das Rektorat im Einvernehmen mit der Studienrektorin bzw. dem Studienrektor und dem Senat.