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§ 42 In-Kraft-Treten der Curricula für Universitätslehrgänge

(1) Der Senat hat die Verordnung gemäß § 41 im Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt zu verlautbaren.

(2) Die Verordnung gemäß Abs. 1 tritt mit dem ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Kundmachung folgt.

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