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(1) Es gibt folgende Arten von Lehrveranstaltungen:
(2) Vorlesungen (VO) sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen Prüfungsakt statt, der mündlich oder schriftlich oder schriftlich und mündlich stattfinden kann.
(3) Tutorien (TU) sind lehrveranstaltungsbegleitende Betreuungen, die von dazu qualifizierten Studierenden geleitet werden.
(4) Kurse (KU) sind Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden die Lehrinhalte gemeinsam mit den Lehrenden erfahrungs- und anwendungsorientiert bearbeiten.
(5) Proseminare (PS) sind Vorstufen der Seminare. Sie haben Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln, in die Fachliteratur einzuführen und exemplarisch Probleme des Faches durch Referate, Diskussionen und Fallerörterungen zu behandeln.
(6) Seminare (SE) dienen der wissenschaftlichen Diskussion. Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden eigene Beiträge geleistet. Seminare werden in der Regel durch eine schriftliche Arbeit abgeschlossen.
(7) Vorlesungen mit Tutorium (VT), Kurs (VK), Proseminar (VP) bzw. Seminar (VS) setzen sich aus einem Vorlesungsteil und einem Tutoriums-, Kurs-, Proseminar- bzw. Seminarteil zusammen, die didaktisch eng miteinander verknüpft sind und gemeinsam beurteilt werden.
(8) Exkursionen (EX) sind Lehrveranstaltungen, in denen die Studierenden die Lehrinhalte gemeinsam mit den Lehrenden im Wesentlichen außerhalb der Universität bearbeiten.
(9) Vorlesungen mit Exkursion (VX), Kurs mit Exkursion (KX), Proseminar mit Exkursion (PX) bzw. Seminar mit Exkursion (SX) setzen sich aus einem Vorlesungs-, Kurs-, Proseminar- bzw. Seminarteil und einer Exkursion zusammen, die didaktisch eng miteinander verknüpft sind und gemeinsam beurteilt werden.
(10) Entsprechend § 1 Z 6 sind den Lehrveranstaltungen gemäß Abs. 1 Z 2 bis 8 Prüfungen immanent.