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Präambel

Die Universität Klagenfurt ist im gemeinsamen Wirken von Lehrenden und Lernenden der Förderung der Kreativität und des eigenverantwortlichen Denkens und Handelns ihrer Studierenden verpflichtet. Sie vermittelt in ihren wissenschaftlichen Studien, die gleichermaßen der wissenschaftlichen Erkenntnis, der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten und der Weiterbildung durch weiterführende Studien und Universitätslehrgänge dienen, Bildung durch Wissenschaft auf der Grundlage forschungsgeleiteter Lehre. Ihr Ziel ist es dabei, ihren Absolventinnen und Absolventen vor dem Hintergrund des § 1 UG 2002 (externe Website) wissenschaftsgeleitete Orientierung in einer sich stets wandelnden Lebenswelt zu bieten und sie damit auch zu eigener Forschung anzuregen sowie sie zu befähigen, auf wichtige Fragen künftiger Entwicklungen in allen Lebensbereichen Antworten zu suchen und zu finden.

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