Navigationselemente überspringen…

§ 24 Inkrafttreten

(1) Die Bestimmungen dieses Satzungsteils treten mit dem auf die Verlautbarung im Mitteilungsblatt folgenden Tag in Kraft.
(2) Damit tritt der Satzungsteil B „Studienrechtliche Bestimmungen“, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 16.06.2004, 23. Stück, Nr. 220, Beilage 3a, zuletzt geändert durch Mitteilungsblatt vom 01.04.2009, 14. Stück, Nr. 104.1, außer Kraft.
(3) Der Satzung in ihrer geltenden Fassung widersprechende Bestimmungen in den Curricula sind aufgehoben, die diesbezüglichen Bestimmungen der Satzung sind anzuwenden. Bei vorzunehmenden Änderungen der Curricula sind diese an die geänderten Satzungsbestimmungen formell anzugleichen.
(4) § 3 Abs. 6 und § 6 Abs. 2 in der Fassung Mitteilungsblatt vom 20.10.2010, 2. Stück, Nr. 10.6, treten mit dem auf die Verlautbarung im Mitteilungsblatt folgenden Tag in Kraft.


blank info