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Präambel

Die Universität Klagenfurt ist im gemeinsamen Wirken von Lehrenden und Lernenden der Förderung der Kreativität und des eigenverantwortlichen Denkens und Handelns ihrer Studierenden verpflichtet und geht von einer hohen Selbstverantwortung der Studierenden aus. Sie vermittelt in ihren wissenschaftlichen Studien, die gleichermaßen der wissenschaftlichen Erkenntnis, der Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten und der Weiterbildung durch weiterführende Studien und Universitätslehrgänge dienen, Bildung durch Wissenschaft auf der Grundlage forschungsgeleiteter Lehre. Die Universität Klagenfurt ist bestrebt, ihren Absolventinnen und Absolventen wissenschaftsgeleitete Orientierung in einer sich stets wandelnden Lebenswelt zu bieten, sie zu eigener Forschung anzuregen sowie sie zu befähigen, auf wichtige Fragen künftiger Entwicklungen in allen Lebensbereichen Antworten zu suchen und zu finden. Sie orientiert sich am Paradigma der Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden als integrierendem Bestandteil akademischer Bildung: Lehrende, Lernende und Administration nehmen in partnerschaftlichem Zusammenwirken ihre Rechte und Pflichten wahr und respektieren sie wechselseitig. Die Rechte der Studierenden sind insbesondere im § 59 UG aufgezählt, die darüber hinausgehenden sind in dieser Satzung geregelt.


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