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Angehörige der Universität Klagenfurt haben die Regeln des „Code of Conduct (Verhaltenskodex der Alpen-Adria-Universität zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis)“ in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Nähere Bestimmungen, insbesondere auch zu den im Falle des Verstoßes gegen diese Re-geln einzuleitenden Maßnahmen, erlässt das Rektorat im Einvernehmen mit der Studienrektorin bzw. dem Studienrektor und dem Senat.