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Jännermonat – Prüfungszeit. Wir haben ein paar Prüfungsfragen zusammengestellt. Lösungen inklusive.
An der Uni Klagenfurt darf eine Prüfung vier mal wiederholt werden.
Ja. Allerdings nur bis zu sechs Monate nach der ersten, positiven Prüfung. Aber hier muss man aufpassen: Die letzte Prüfung zählt! Wenn diese Note also schlechter ist als die erste, zählt die schlechtere. Es besteht theoretisch also auch die Gefahr sich zu verschlechtern.
Bei einer kommissionellen Prüfung entscheiden drei Personen über die Note und eben nicht nur eine, wie bei einer normalen Prüfung. Die drei Personen bilden gemeinsam den so genannten Prüfungssenat.
Die Art der kommissionellen Prüfung ist gleich wie die vorhergehenden Prüfungen. War die Prüfung also ursprünglich schriftlich, so ist es auch die kommissionelle Prüfung. Nur wird die Arbeit drei Prüferinnen oder Prüfern vorgelegt, die die Prüfung dann bewerten.
Ab der dritten Wiederholung ist die Prüfung auf jeden Fall komissionell. Allerdings haben Studierende das Recht, schon bei der zweiten Wiederholung eine komissionelle Prüfung zu verlangen. Dies ist dann sinnvoll, wenn der Verdacht besteht, ungerecht benotet worden zu sein.
Ja, die korrigierten Prüfungsunterlagen müssen sechs Monate beim Prüfer oder bei der Prüferin aufliegen und dürfen dort eingesehen und auch kopiert werden.
Ja, die Anmeldung ist rechtzeitig vor der Prüfung unbedingt notwendig.
Nein, aber man sollte sich abmelden. Denn mit der Abmeldung wird wieder ein Prüfungsplatz für einen Studienkollegen oder -kollegin frei. Außerdem ist es für die Prüferin oder den Prüfer gut zu wissen, wie viele Leute zur Prüfung antreten werden. Die Prüfungsbögen wollen schließlich ausreichend kopiert werden.
Für jene die im Ausland studieren möchten, können die ECTS-Grades wichtig sein. Aber in Österreich gilt (noch) das Notensystem von 1 bis 5.
Die richtigen Antworten wurden sinngemäß vom Studienrecht abgeschrieben. Dieses findest du auf pluspunkt.at/studienrecht