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Jedes Semester das übliche Ritual: Meistens gerade zum denkmöglich schlechtesten Termin, wenn nämlich angehende Akademikerinnen und Akademiker Schwarze Löcher direkt in ihren Brieftaschen studieren können, flattert auch noch ein Erlagschein von der Universität ins Haus.
Aber dieses Jahr wird bekanntlich alles anders, denn die Studiengebühren sind ja ganz abgeschafft! Ganz abgeschafft? Nein! Eigentlich wurde nur das »unbeugsame« Universitätsgesetz (UG 2002) soweit geändert, dass nun einem großen Teil der Studierenden eine »beitragsfreie Zeit« zusteht.
In den Genuss dieses kostenlosen Studiums kommen alle ordentlichen Studierenden, welche österreichische Staatsbürgerinnen -und -bürger bzw. EU-Bürgerinnen und -Bürger sind, sowie jene, die durch völkerrechtliche Verträge von den Gebühren befreit werden. Vorausgesetzt natürlich, dass »sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschreiten.« (UG 2002, § 91 Abs. 1)
Die Ermittlung, ob man nun in der Zeit liegt oder nicht, ist Aufgabe der Universität. Also spätestens, wenn Du den Erlagschein in Deinen Händen hältst, wird es klar sein, ob Du zu den glücklichen Studierenden gehörst, die nur den »ÖH-Beitrag« zahlen müssen, oder ob sich in Sachen Studiengebühren für Dich nichts zum Positiven verändert hat. Sollte letzteres der Fall sein, besteht jedoch noch kein Grund zur Verzweiflung, denn wie so oft sind es auch diesmal die berühmten Ausnahmeregelungen, die das Salz in der »Paragrafensuppe« ausmachen.
Zu den bisherigen Erlassungsgründen der Studiengebühren (Teilnahme an Mobilitätsprogrammen; verpflichtendes Auslandssemester etc.), gesellen sich nun ein paar neue hinzu (UG 2002, § 92 Abs. 4–6). Von den Studiengebühren befreit sind nun weiters:
Weiter zu beachten ist: Die »Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes sind zu berücksichtigen, wenn mehr als zwei Monate des betreffenden Semesters einschließlich der lehrveranstaltungsfreien Zeit dafür verwendet werden.« Als Nachweis gilt hier eine Bestätigung des Militärkommandos bzw. der Zivildienstagentur. (StubeiV §2b Abs. 2).
Am Donnerstag, den 29. Jänner 2009, um 18.30 Uhr im Hörsaal 3, findet eine Infoveranstaltung des Referats für Sozialpolitik für alle Studierenden zur Neuregelung der Studiengebühren statt.
Sollte einer der nun genannten Punkte auf Dich zutreffen, dann kannst Du mit den oben angeführten Nachweisen einen »Antrag auf Erlass des Studienbeitrages« stellen. Wichtig dabei ist jedoch, dass die seitens der Universität herausgegebenen Fristen eingehalten werden, da sonst die Zulassung zum Studium erlöschen kann. Sollte in diesem Prozedere daher eine Verzögerung eintreten (z.B. ein angeforderter Nachweis lässt auf sich warten etc.), dann sollte man im Zweifelsfall die Studiengebühren einzahlen. Es besteht dann immer noch die Möglichkeit, binnen sechs Monate nach Bezahlung einen »Antrag auf Rückzahlung des Studienbeitrages« zu stellen.
Auch wenn das alles etwas kompliziert klingt: Du bist nicht allein. Solltest Du Fragen haben oder Dir unsicher sein, dann steht Dir das Referat für Sozialpolitik der ÖH Klagenfurt mit Rat und Tat zur Seite. Komm doch einfach in eine unserer vielen Sprechstunden (siehe www.oeh-klagenfurt.at/soziales (externe Website)) oder schreib uns eine E-Mail (sozialesSPAMFILTER@oeh-klagenfurt.at).
Tina
Donnerstag, 12. Feber 2009
07:43
Re: Studiengebühren NEU – jetzt wird es ernst!
Florian
Donnerstag, 12. Feber 2009
19:43
Re: Re: Studiengebühren NEU – jetzt wird es ernst!