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Keine Erfahrung – Keine Chance
Studierende haben viele Rechte, aber diese verstecken sich hinter vielen Paragraphen in verschachtelten Sätzen. Wir haben die wichtigsten Punkte herausgesucht und zusammengefasst.
Wie oft kann ich eine Prüfung wiederholen?
Du darfst eine Prüfung insgesamt vier Mal wiederholen. Ab der zweiten Wiederholung steht dir auf eigenen Antrag eine kommissionelle Prüfung zu, ab der dritten Wiederholung ist die kommissionelle Prüfung verpflichtend. Das heißt, es werden mindestens zwei weitere Prüferinnen oder Prüfer zur Prüfung und Benotung hinzugezogen. (§15 Abs 1 Satzung)
Wie viele Prüfungstermine müssen zu einer Vorlesung angeboten werden?
Du bist berechtigt, Vorlesungsprüfungen bis zum Ende des auf die Abhaltung der Lehrveranstaltung folgenden Semesters abzulegen. Prüfungstermine sind jedoch jedenfalls für den Anfang, für die Mitte und für das Ende jeden Semesters anzusetzen. Prüfungen dürfen auch zu Beginn oder am Ende der prüfungsfreien Zeit abgehalten werden. (§10 Abs 1, § 4 Abs 1 Satzung)
Bis wann muss ich meine Arbeiten zu einer Prüfungsimmananten LV (Seminare etc.) abgeben?
Die Benotung von Lehrveranstaltungen bei denen Mitarbeit erforderlich ist, wie beispielsweise Seminare, Übungen (prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen) müssen sich aus mehreren Teilnoten (z. B. Mitarbeit, Hausaufgaben, Referat, wissenschaftliche Arbeit, ect.) zusammensetzen. Für die Abgabe der schriftlichen Arbeiten oder Projekte hat man bis zum Ende des auf die Abhaltung der Lehrveranstaltung folgenden Semesters Zeit.
Bis wann muss ich eine Abschlussarbeit abgeben?
Die Regelung der Abschlussarbeiten ist zwischen Diplom-, Bachelor- und Masterstudien unterschiedlich.
Bachelorarbeiten müssen bis zum Ende des auf die Abhaltung der Lehrveranstaltung folgenden Semesters abgegeben werden. (§10 Abs 2 Satzung)
Diplom- und Masterarbeiten besitzen keine Abgabefrist, aber Vorsicht: zögerst du deine Arbeit zu lange hinaus, kann das Betreuungsverhältnis zwischen dir und deiner Betreuerin bzw. deinem Betreuer erlöschen.
Wie wähle ich mein Thema für die Diplomarbeit/Masterarbeit?
Das Thema einer Diplomarbeit oder einer Masterarbeit ist an ein Modul oder an einen Schwerpunkt innerhalb des Studienplans gebunden. Das Thema selbst darf vom Studierenden in Absprache mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer oder aus einer Anzahl von Vorschlägen gewählt werden. (§18 Abs 1 Satzung)
Wie sieht eine Abschlussprüfung aus?
Die Vorgehensweise bei Diplom-, Bachelor- oder Masterprüfungen ist im jeweiligen Studienplan eines Studiums festgelegt.
Diplom- und Masterprüfungen werden entweder als kommissionelle Gesamtprüfung oder in Form von mehreren Fachprüfungen abgehalten.
Doktoratsprüfungen werden mit einer kommissionellen Gesamtprüfung abgeschlossen. Die zu prüfenden Fächer und die Art der Prüfung müssen jedoch im Studienplan festgelegt sein. (§13 Satzung)
Dürfen Prüfungsmodi geändert werden?
Die Leiterin bzw. der Leiter der Lehrveranstaltung muss dich als Studierender über die Ziele, Inhalte, Methoden und Beurteilungskriterien aufklären. Dies muss über das elektronische Lehrveranstaltungsanmeldesystem (ZEUS) erfolgen.
Wenn die Beurteilung der Lehrveranstaltung nicht dementsprechend erfolgt, ist dies ein schwerer Mangel und die Prüfung kann aufgehoben werden und wird nicht als Prüfungsantritt gezählt. Innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Note kannst du den Antrag stellen, um den schweren Mangel glaubhaft zu machen. (§10 Abs 6 Satzung, §79 Abs 1 UG 2002)
Kann ich Lehrveranstaltungen tauschen?
Mit Absprache der Studienprogrammleiterin bzw. Studienprogrammleiters hast du die Möglichkeit Lehrveranstaltungen gegen andere Fächer einzutauschen. Der Umtausch darf höchstens 10% der gesamten ECTS-Anzahl des Studiums betragen. Für Diplomstudierende sind dies 24 ECTS, für Bachelorstudierende 18 ECTS und für Masterstudierende 12 ECTS. So können eigene Schwerpunkte im Studium gesetzt werden, aber du musst dies entsprechend argumentieren können. (§17 Satzung).
Was ist eine Beurlaubung?
Du kannst dich während deiner Studienzeit für maximal 2 Semester beurlauben lassen. Innerhalb dieser Zeit brauchst du keine Studiengebühren zahlen und sie zählen nicht als Studienzeit für Stipendien oder Familienbeihilfe. Jedoch darfst du keine Prüfungen absolvieren, keine Lehrveranstaltungen besuchen und keine wissenschaftlichen Arbeiten abschließen. Gründe für eine Beurlaubung können Schwangerschaft, Präsenz- und Zivildienst, eine länger andauernde Krankheit, Pflichtpraktikum oder ein Praktikum im Ausland sein. Für eine Beurlaubung musst du die Antragsfrist bis spätestens 30. November bzw. 30. April beachten. Das Formular bekommst du in der Studienabteilung. (§16 Satzung)
Achtung! Neue Anmeldung zum Studium!
Ab dem Wintersemester 2011/2012 muss man sich, bevor man überhaupt in ein Bachelor-, Master- oder Diplomstudium inskribieren darf, anmelden. Diese Voranmeldungsfrist endet für das Wintersemester mit dem 31. August und für das Sommersemester mit dem 31. Jänner. Dies gilt auch für Studierende, die einen Studienwechsel planen! (§60 Abs 1b UG 2002)
Für weitere Fragen schreib uns einfach ein Mail an plus@pluspunkt.at