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Obwohl Studierenden die Pflicht erwächst, sich rechtzeitig von Prüfungen abzumelden, wird dieser von rund einem Drittel der Angemeldeten nicht nachgekommen. Selbstverständlich besteht seitens der Lehrenden absolutes Verständnis dafür, dass unvorhersehbare Umstände einzelne Personen kurzfristig an der letztendlichen Prüfungsteilnahme hindern können.
Allerdings lassen sich derartige Verhinderungen nur in einer geringen Anzahl der Fälle auf triftige Gründe zurückführen. Die Mehrheit vollzieht eine Abmeldung scheinbar aus Gleichgültigkeit nicht und verursacht dadurch unnotwendige Kosten. Leider müssen derartige Fälle daher künftig sanktioniert werden.