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Die Reform ist der natürliche Feind des Beamten und die Novelle überhaupt. So auch im Wissenschaftsministerium. Denn so soll das Universitätsgesetz 2002 nicht novelliert, sondern nur geschärft oder »die Intentionen sollen geklärt« werden. Das heißt soviel wie, »anscheinend haben nicht alle kapiert, wie wir es gemeint haben«. So gab es nach dem noch nicht so alten Universitätsgesetz 2002 an einigen Unis Streit um die Wahl der Rektorin oder des Rektors. Senate (Universitätsangehörige) und Uniräte (extern besetzt) lieferten sich heftige Schlagabtäusche. Die Uni Klagenfurt nicht ausgenommen.
So wurden nachträglich die Zugangsbeschränkungen zu einigen Studienrichtungen eingeführt. Diese tragen den würdigen Titel §124b. Jetzt wird überlegt die Bachelorstudien zwar offen zu lassen, den Zugang zum Master aber zu beschränken. So zumindest der Wunsch des Vorsitzenden der Universitätenkonferenz. Die Studierenden dürften sich darüber nicht so freuen. Ist die Jobsuche mit dem Bachelortitel doch erheblich schwieriger als mit einem Master in der Tasche. Der Bachelor ist nämlich von der Wirtschaft noch nicht anerkannt und wird es aufgrund der kurzen Studiendauer wohl auch nie werden. Auch der Bund selbst, sieht ihn nicht als abgeschlossenes Studium.
Auch über eine Freigabe der Studiengebühren für ausländische Studierende wird laut nachgedacht. Diese zahlen jetzt schon die doppelte Studiengebühr, dürften aber bald noch mehr zur Kasse gebeten werden, wenn die Unis die Gebühr selbst festlegen dürfen.
Gutes lässt die »Schärfung« nicht hoffen. Da war es ausnahmsweise angenehmer bisher »nicht ganz kapiert zu haben«.