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Wusstest du, dass du dir deine Studiengebühren rückerstatten lassen kannst, auch wenn du keine Studienbeihilfe bekommst? Nein? Doch! Hier wie es geht:
Dieser Sozialfonds wurde für all jene eingerichtet für die Studiengebühren »eine Hürde für das Studium darstellen«, so in den Richtlinien des Fonds. Das heißt, wer auch immer keine Studienbeihilfe vom Staat erhält, kann sich diese durch den Sozialfonds zurückholen, unter gewissen Bedingung natürlich: sie oder er muss sozial bedürftig sein, an der Uni Klagenfurt inskribiert sein und darf maximal 45 Jahre alt sein.
Sozial bedürftig bedeutet übrigens, dass die Ausgaben während der letzten sechs Monate die Einnahmen überstiegen haben. Als Einnahmen gelten jegliche Einkünfte, also Geld aus Erwerbstätigkeit(en), Familienbeihilfe und Unterstützung durch Eltern oder Verwandte. Um den Antrag erfolgreich einzureichen, muss man sich zuallererst im ÖH-ServiceCenter, in der Studienabteilung oder im Büro für internationale Beziehungen ein Formular besorgen. Ausfüllen sollte man es natürlich wahrheitsgemäß (ansonsten droht Rückzahlung und 50 Euro Strafe). Zusammen mit den Unterlagen (Kontoauszüge etc.) ist das Formular bis spätestens 15. Mai 2006 im ÖH-ServiceCenter abzugeben. Die Zu- bzw. Absage erfolgt Ende Juni.