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Am 27. April ist es zu spät!

Was ist denn am Donnerstag dem 26. April? Da ist die Deadline zur Kandidatur als Studienvertreterin oder Studienvertreter. Jene, die für die nächsten zwei Jahre die Vertretung für ihre Studienrichtung übernehmen wollen, müssen spätestens bis 26. ihre Kandidatur bekannt gegeben haben. Und zwar in der Rechtsabteilung der Uni. Wie genau das funktioniert steht auf www.pluspunkt.at.


Über die Autorin bzw. den Autor
Bild Name, Funktion und E-Mail-Adresse
Daniel Gunzer
PLUS-Vorstandsmitglied, StV Publizistik

Arbeitsaufwand?

Wieviel Arbeit Studierendenvertreterinnen oder -vertreter (StV) haben, liegt an ihnen. Es gibt keine fixen Anwesenheitszeiten. Es liegt in der eigenen Verantwortung, wie gut man die Interessen der Studierenden vertreten will. Sprechstunden abhalten, E-Mails beantworten, Gespräche mit Lehrenden führen, Studienpläne mitbestimmen usw. sind aber so oder so das Alltagsgeschäft einer StV. Allerdings wird die Arbeit auf drei bis fünf Leute aufgeteilt, je nach Größe des Studiums.

Vorteile?

Neben dem Vorteil mehr Einblick und Mitsprache bei Studienrelevanten Entscheidungen (Lehrplanung usw.) zu bekommen, gibt es auch gesetzliche Vergünstigungen. Eine Verlängerung des Stipendiums oder der Familienbeihilfe oder die Anerkennung als freies Wahlfach sind Beispiele für solche Vorteile.

Mehr Informationen?

Die Plattform Unabhängiger Studierender will parteiunabhängigen Kandidierenden bei den Formalitäten helfen und hat die wichtigsten Informationen auf ihre Homepage gestellt: www.pluspunkt.at.

Für weitere Fragen stehen wir auch gerne an unserem Informationsstand in der Aula und per E-Mail zur Verfügung: StVSPAMFILTER@pluspunkt.at

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