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So alt wie die Republik

Nicht immer wurde in der ÖH so gewählt wie heute. Eine kurze Geschichte der österreichischen Studierendenvertretung und ihres Wahlrechts.

Die Geschichte der ÖH beginnt am 1. Mai 1945: Mit dem studentischen Sechserausschuss an der Universität Wien konstituierte sich die erste Studierendenvertretung des wiedererstandenen Österreich. Studierende aus den vier Wiener Besatzungssektoren schlossen sich zur Wiener Demokratischen Studentenschaft zusammen. Nachdem der Kontakt mit den anderen Zonen hergestellt war, proklamierten sie sich zur Österreichischen Demokratischen Studentenschaft (ÖDS).


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Peter Putzer
Ehrenvorsitzender

Schon die Entscheidungsgremien der ÖDS waren im Proporz aus den VertreterInnen dreier Fraktionen – der konservativen Freien Österreichischen Studentenschaft (FÖSt), des sozialdemokratischen Verband Sozialistischer Studenten Österreichs (VSStÖ) und der kommunistischen Studentengruppe – zusammengesetzt, die den parteilosen Rudolf Wengraf zum Vorsitzenden wählten. Auch die Arbeitsbereiche der ÖDS waren bereits in Referate gegliedert.

Im September 1945 wurden dann die Österreichische Hochschülerschaft und die Hochschülerschaften an den Hochschulen als Körperschaften öffentlichen Rechts eingerichtet. Die paritätische Struktur der ÖDS blieb dabei erhalten, als Vorsitzender wurde interimistisch weiterhin Rudolf Wengraf eingesetzt.

Fraktionen kommen und gehen

Die ersten ÖH-Wahlen fanden im November 1946 statt. Gewählt wurden dabei nur die Hauptausschüsse (HA) an den Universitäten. Die HA-Vorsitzenden bildeten gemeinsam mit je zwei zusätzlichen Delegierten der drei Fraktionen den Zentralausschuss (ZA) als bundesweites Vertretungsorgan. Das Ergebnis der Wahlen war ein Erdrutschsieg für die aus FÖSt und Cartellverband (CV) entstandene Union der österreichischen Akademiker und eine vernichtende Niederlage für die kommunistischen Studierenden. Die Dominanz der ÖVP-nahen Fraktionen blieb bis Mitte der 90er-Jahre bestehen. Ob Union, Wahlblock, Österreichische Studenten-Union (ÖSU) oder AktionsGemeinschaft (AG), sie alle hatten bis 1995 eine absolute oder zumindest eine komfortable relative Mehrheit im Zentralausschuss. Damals wurde durch eine heterogene Koalition aller Fraktionen links der AG mit Agnes Berlakovich (VSStÖ) erstmals eine Frau und gleichzeitig erstmals eine Vertreterin einer linken Fraktion zur ÖH-Vorsitzenden gewählt.

Im Laufe der Zeit kamen zu den ursprünglichen Fraktionen weitere hinzu. 1949 wurde der Verband der Unabhängigen (VdU) als Partei zugelassen, seine studentischen Ableger durften erst zwei Jahre später an den ÖH-Wahlen teilnehmen. Von 1955 an war die nun als Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) firmierende Fraktion die zweitstärkste im Zentralausschuss und blieb dies bis 1975. Vielleicht wegen ihrer relativ späten Gründung konnte der RFS an der Universität Klagenfurt nie Fuß fassen, ein Mandat blieb ihm bis heute verwehrt.

Anfang der 80er-Jahre entstanden an den Technischen Universitäten die parteiunabhängigen und vom Selbstverständnis her oft eher un(i)politischen Fachschaftslisten Österreichs (FLÖ). Auch die Wurzeln der Grünen & Alternativen StudentInnen (GRAS) liegen in dieser Zeit, die verschiedenen grün-bewegten Listen konsolidierten sich aber erst in den 90er-Jahren. Das 1993 entstandene Liberale Studentinnen und Studenten Forum (LSF) hat sich – ähnlich wie seine Mutterpartei – durch eine verpatzte Kandidatur 2009 aus der Bundesvertretung (BV) verabschiedet. 2011 ist der nunmehr unter JuLis firmierenden Fraktion mit drei Mandaten ein Comeback in der BV gelungen.

Wahlrecht im Wandel der Zeit

Die Errichtung der ÖH erfolgte durch eine Verordnung, die sich auf ein austrofaschistisches Ermächtigungsgesetz stützte. Diese Verordnung wurde 1950 vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und musste durch ein eigenes Hochschülerschaftsgesetz (HSG) ersetzt werden. Damit gab es nur noch eine einheitliche Österreichische Hochschülerschaft mit den Ebenen Fachschaftsausschüsse, Hauptausschüsse und Zentralausschuß, wobei die Vorsitzenden der Hauptausschüsse automatisch stimmberechtigte Mitglieder des Zentralausschusses waren. Damit die Mehrheitsverhältnisse auch dem bundesweiten Wahlergebnis entsprachen, wurden die Vorsitzenden ihren jeweiligen Fraktionen zugeschlagen und um weitere Mitglieder ergänzt.

Nach 1968 entstanden viele direktdemokratische Instituts- und Basisgruppen. Die Regierung Kreisky trug dieser Entwicklung mit dem Hochschülerschaftsgesetz 1973 Rechnung: Direkt gewählte Instituts- und Studienrichtungsvertretungen wurden institutionalisiert. Auch das Wahlrecht für den Zentralausschuss wurde reformiert: Alle Mandate wurden nun über die bundesweiten Listen besetzt, dafür erhielten die lokalen Studierendenvertretungen wieder eigene Rechtspersönlichkeit. Um die Mehrheitsfindung zu erleichtern, wurde die Mandatszahl ab den ÖH-Wahlen 1983 auf 65 fixiert.

Die nächste große Veränderung kam Ende der 90er-Jahre, als mit dem Hochschülerschaftsgesetz 1998 (HSG 1998) der Zentralausschuss in Bundesvertretung umbenannt und auf 45 Mandate reduziert sowie die Hauptausschüssen in Universitätsvertretungen (UV) umbenannt wurden. Kurze Zeit später wurden auch die Studierenden an den Pädagogischen Akademien Mitglieder der ÖH.

Die letzte große Änderung des HSG erfolgte im Herbst 2004. Mittels eines Initiativantrags im Parlament änderten die damaligen Regierungsparteien ÖVP und FPÖ das ÖH-Wahlrecht radikal. Die Direktwahl der Bundesvertretung wurde abgeschafft, stattdessen entsenden seither die Universitätsvertretungen nach dem lokalen Wahlergebnis. 2007 wurden überraschend die FH-Studierenden in die ÖH aufgenommen.

Seit den letzten Wahlen umfasst die Bundesvertretung 85 Mandate. Ab Juli 2011 werden es aufgrund der weiter gestiegenen Studierendenzahlen mehr als 90 sein, fast dreimal so viel wie der Kärntner Landtag. Bis auf die AG setzen sich alle großen Fraktionen für die Wiedereinführung der Direktwahl ein.

Eine Langversion dieses Artikels ist in der Ausgabe 05/11 von Unique – Magazin der ÖH Uni Wien erschienen.

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