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Urlaub vom Studium

Mann liegt buchlesend in einem Liegestuhl am Swimmingpool.

Sommer, Sonne, im See Baden gehen, einmal nicht an die Uni denken müssen- Urlaub also. Manche von Arbeit und Prüfungen geplagte Studierende wünschen sich auch unter dem Semester hin und wieder Urlaub vom Studium. So etwas gibt es tatsächlich, allerdings nicht, wie der Name vermuten lassen würde, um Urlaub zu machen und sich zu erholen.

Die Beurlaubung vom Studium gilt vielmehr für jene, die einen triftigen Grund haben, ihrem Studium für ein oder zwei Semester nicht nachkommen zu können. Solche Gründe sind beispielsweise Zivil- oder Präsenzdienst, eine Krankheit, die die Dauer von sechs Wochen überschreitet, soziale Gründe (wie Schwangerschaft oder Erziehung eigener Kinder), und berufliche Gründe (z.B. beispielsweise Berufspraxis im Ausland außerhalb einer Pflichtpraxis). Für eine solche Beurlaubung muss man einen glaubhaften Nachweis, also beispielsweise den Einberufungsbefehl oder die Geburtsurkunde des Kindes, dem Antrag beifügen.


Über die Autorin bzw. den Autor
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Gregor Joham
Vorsitzender der Studienvertretung Informatik

Während der Zeit der Beurlaubung muss man keine Studiengebühren bezahlen, bleibt aber im inskribierten Studium und kann weiterhin die Dienste der Universität, wie das E-Mail-Konto oder die kostenlose Benutzung der Bibliothek, in Anspruch nehmen. Allerdings darf man keine Arbeiten einreichen oder Prüfungen ablegen.

Der Bezug von Familienbeihilfe ist weiterhin möglich, außer man leistet während dieser Zeit den Präsenz- oder Zivildienst ab, der Bezug von Studienbeihilfe ist aber ausgeschlossen. Vor allem für Beihilfen und Stipendien ist wichtig, dass die beurlaubten Semester nicht gezählt werden.

Den Antrag gibt es in der Studienabteilung, wo dieser dann auch abzugeben ist. Zu guter Letzt sollte man bei den Einreichfristen aufpassen, denn der Antrag ist in Klagenfurt bis zum Ende der Nachfrist einzureichen und gilt rückwirkend. Das bedeutet, wenn man zu Beginn des neuen Semesters zum Beispiel eine Prüfung ablegt und dann innerhalb der Nachfrist eine Beurlaubung einreicht, wird die Prüfung aberkannt!

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