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Es ist wieder ein Mal so weit, ein neues Semester fängt an, die meisten haben ihre Studiengebühr brav eingezahlt und noch immer wissen die wenigsten was ihnen an finanzieller Unterstützung zusteht.
Es folgt eine kleine Zusammenfassung:
Die Höhe der Studienbeihilfe hängt vom eigenen Einkommen, dem Einkommen der Eltern bzw. Ehepartner sowie Angaben zu Geschwistern etc. ab.
Anspruch auf Familienbeihilfe haben in erster Linie Eltern für ihre Kinder, wobei der/die Studierende einen Antrag stellen kann, wodurch die Familienbeihilfe auf dessen Konto überwiesen werden kann.
Dieses Stipendium wird an ausländische Studierende aus dem Alpen-Adria Raum bzw. dem erweiterten südosteuropäischen Raum vergeben.
Den Sozialfond können in- und ausländische Studierende der Universität Klagenfurt beantragen. Er dient der Förderung von sozial bedürftigen Studierenden, für die der Studienbeitrag eine Hürde für das Studium darstellt und die von keiner anderen Stelle eine Unterstützung bekommen.
Weitere Informationen gibt es beim Sozialreferat der ÖH Klagenfurt (Mail: sozialesSPAMFILTER@oeh-klagenfurt.at) bzw. beim Referat für ausländische Studierende (Mail: internationalesSPAMFILTER@oeh-klagenfurt.at).