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Neues Semester, neues Glück!

Münzstapel auf einem Antragsformular
Damit dir nicht nur ein paar Cent bleiben …

Es ist wieder ein Mal so weit, ein neues Semester fängt an, die meisten haben ihre Studiengebühr brav eingezahlt und noch immer wissen die wenigsten was ihnen an finanzieller Unterstützung zusteht.

Es folgt eine kleine Zusammenfassung:

Studienbeihilfe

Die Höhe der Studienbeihilfe hängt vom eigenen Einkommen, dem Einkommen der Eltern bzw. Ehepartner sowie Angaben zu Geschwistern etc. ab.

Voraussetzungen

  1. Österreichische StaatsbürgerInnen
  2. EWR-Staatsbürgerinnen müssen Kinder von Eltern mit EWR StaatsbürgerInnenschaft sein, welche seit min. 2 Jahren in Österreich berufstätig sind.
  3. Ausländische StaatsbürgerInnen und Staatenlose müssen vor der Aufnahme des Studiums gemeinsam mit zumindest einem Elternteil min. fünf Jahre durchgehend in Österreich gelebt haben.
  4. Konventionsflüchtlinge (nach Genfer Konvention)

Über die Autorin bzw. den Autor
Bild Name, Funktion und E-Mail-Adresse
Mirela Jusic
Referentin für ausländische Studierende

Familienbeihilfe

Anspruch auf Familienbeihilfe haben in erster Linie Eltern für ihre Kinder, wobei der/die Studierende einen Antrag stellen kann, wodurch die Familienbeihilfe auf dessen Konto überwiesen werden kann.

Voraussetzungen

  1. Österreichische StaatsbürgerInnen
  2. Ausländische StaatsbürgerInnen müssen sich seit min. 5 Jahren ständig in Österreich aufhalten und hier ihren Wohnsitz haben.
  3. Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge (nach Genfer Konvention)

Alpen-Adria-Stipendium

Dieses Stipendium wird an ausländische Studierende aus dem Alpen-Adria Raum bzw. dem erweiterten südosteuropäischen Raum vergeben.

Voraussetzungen

  1. Ordentliche Studierende der Universität Klagenfurt
  2. Angehörige/r folgender Staaten: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Mazedonien, Rumänien, Serbien und Montenegro
  3. AntragstellerIn muss im vergangenen Studienjahr min. 30 ECTS-Anrechnungspunkte erreicht haben

Sozialfonds

Den Sozialfond können in- und ausländische Studierende der Universität Klagenfurt beantragen. Er dient der Förderung von sozial bedürftigen Studierenden, für die der Studienbeitrag eine Hürde für das Studium darstellt und die von keiner anderen Stelle eine Unterstützung bekommen.

Weitere Informationen gibt es beim Sozialreferat der ÖH Klagenfurt (Mail: sozialesSPAMFILTER@oeh-klagenfurt.at) bzw. beim Referat für ausländische Studierende (Mail: internationalesSPAMFILTER@oeh-klagenfurt.at).

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