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Studienrecht Teil 1: Wer seine Rechte kennt, ist klar im Vorteil!

Ein aufgeschlagenes Buch

Nur wenn du deine Rechte als Studentin bzw. Student kennst, kannst du diese auch wahrnehmen und für dich einfordern.

Die PLUS ist seit jeher bemüht Aufklärungsarbeit zu leisten, um dich best möglich zu unterstützen, von deinen Rechten gebrauch machen zu können. Dazu folgt hier der erste Teil zum Studienrecht. Den nächsten Teil findest du in der nächsten Ausgabe des PLUS Punkts.


Über die Autorin bzw. den Autor
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René Scheriau
Bildungspolitisches Referat

Was ist ein »Studienplan« (=Curriculum)?

Der beschreibt alles, was zur Absolvierung deines Studiums an Lehrveranstaltungen (LV), Prüfungen, Abschlussarbeiten ect. notwendig sind. Er regelt Prüfungsmodalitäten und Aufnahmevoraussetzung für bestimmte LVs und beschreibt auch, welche allgemeinen Zielsetzungen deinem Studium zu Grunde liegen. Alle Studienpläne findest du auf der Webseite der Studienabteilung unter „Studienangebot“: http://www.uni-klu.ac.at/studabt/ (externe Website)

Was sind »ECTS-Punkte«?

ECTS (European Credit Transfer System) ist eine internationales System, mit dem der Umfang von LVs bemessen wird. Ziel ist ein einheitliches System für Anrechnungen innerhalb von ganz Europa. Ein ECTS-Punkt bedeutet dabei einen Arbeitsaufwand von 25 Stunden pro Semester, wobei hier neben dem Besuch der LV auch das Beschaffen der Unterlagen, Lernen, Lösen von Aufgaben, Literaturbeschaffung, Austausch mit anderen Studierenden etc. einfließt.

Wozu ist die »Studieneingangsphase« gut?

Sie hat ausschließlich den Zweck, dir eine Orientierung und einen Überblick über dein Studium an einer Universität sowie eine Einführung in die Grundlagen des Faches zu bieten. Ihre vollständige Absolvierung darf aber nicht Eingangsvoraussetzung für andere LVs sein.

Welche LVs muss ich bei den »Freie Wahlfächern« absolvieren?

Freie Wahlfächer darfst du frei aus dem Lehrangebot anerkannter in- und ausländischer Universitäten wählen. Kurse, die zur Erlangung der Studienberechtigung oder zur Erlangung der allgemeinen bzw. besonderen Universitätsreife absolviert wurden sind davon aber ausgenommen. Bei LVs, die an anderen in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtungen (z.B. Fachhochschulen, Pädagogische Hochschule) absolviert wurden, muss man sich mit der jeweiligen Studienprogrammleiterin bzw. dem jeweiligen Studienprogrammleiter in Verbindung setzen (Liste unter: www.uni-klu.ac.at/studienrektorat/inhalt/145.htm).

Durch die ehrenamtliche Mitarbeit in der Österreichschen HochschülerInnenschaft (ÖH) – der offiziellen Interessensvertretung aller Studierenden – kannst du dein Stundenausmaß der freien Wahlfächer verringern.

Wie ist die „Anwesenheitspflicht“ bei LVs geregelt? Was bedeutet „prüfungsimmanent“?

Bei LVs, die als prüfungsimmanent gekennzeichnet sind besteht Anwesenheitspflicht. Dies können z.B. Kurse, Praktika oder Proseminare sein. Prüfungsimmanent bedeutet, dass ständige Mitarbeit Teil der Prüfung ist. Bei einer negativen Beurteilung ist die gesamte LV zu wiederholen. Das Fehlen bei prüfungsimmanenten LVs wird von der LV-Leiterin bzw. dem LV-Leiter geregelt. Meistens darf man bis zu dreimal fehlen. Bei Vorlesungen besteht hingegen keine Anwesenheitspflicht.

Fortsetzung folgt …

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