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Studienrecht Teil 2: Wer seine Rechte kennt, ist klar im Vorteil!

Nur wenn du deine Rechte als Studentin bzw. Student kennst, kannst du diese auch wahrnehmen und für dich einfordern.

Ein aufgeschlagenes Buch

Hier findest du den zweiten Teil unserer Serie zum Studienrecht. Solltest du den ersten Teil aus der letzten Ausgabe des PLUS.Punkt versäumt haben, so kannst du alles auch unter pluspunkt.at/plus_punkt nachlesen. Im letzten Teil wird sich dann alles um das brisante Thema Prüfungen drehen.

Bis wann muss ich spätestens eine Lehrveranstaltungsprüfung machen?

Lehrveranstaltungsprüfungen allgemein können jedenfalls bis zum Ende des zweiten auf die Abhaltung der Lehrveranstaltung folgenden Semesters abgelegt werden. Dies gilt aber nicht für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, in denen die Beurteilung ausschließlich auf Grund der laufenden Mitarbeit in der Lehrveran- staltung erfolgt.


Über die Autorin bzw. den Autor
Bild Name, Funktion und E-Mail-Adresse
René Scheriau
Bildungspolitisches Referat

Und bis wann sind dann Proseminar- oder Seminararbeiten abzugeben?

Wird eine schriftliche Arbeit zur Beurteilung einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung herangezogen, so erfolgt die Beurteilung nicht mehr nur auf Grund der laufenden Mitarbeit. Daher kann man schriftliche Arbeiten auch jedenfalls bis zum Ende des zweiten auf die Abhaltung der Lehrveranstaltung folgenden Semesters abgeben.

Was ist eine »Beurlaubung«?

Du hast die Möglichkeit dich für maximal zwei Semester beurlauben zu lassen, d. h. du musst für diese zwei Semester keine Studiengebühren zahlen, darfst allerdings auch keine Lehrveranstaltungen absolvieren. Gründe für eine Beurlaubung können unter anderem Schwangerschaft, Kinderbetreuung, Präsenz-/Zivildienst, schwere Krankheit, verstärkte Erwerbstätigkeit oder Praxistätigkeit außerhalb einer Pflichtpraxis oder Berufspraxis im Ausland sein. Pro Anlassfall kannst du dich höchstens zwei Semester beurlauben lassen. Wenn du durch einen Anlassfall (etwa eine länger dauernde Erkrankung) mehr als zwei Semester verhindert bist, musst du die Studiengebühren zwar einzahlen, bekommst sie jedoch (auf Antrag) wieder erstattet.

Was bedeutet »Lehrveranstaltungstausch«?

Der Lehrveranstaltungstausch ermöglicht eine individuellere Gestaltung des Studiums. Auf einen begründeten Antrag hin ist es dir möglich, Pflichtfächer im Ausmaß von bis zu zehn Prozent der ECTS-Punkte zu tauschen. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die zu tauschenden Fächer einen »studienrelevanten« Inhalt haben müssen, was so viel bedeutet, dass du ein ungeliebtes Fach nicht einfach »rauskicken« und durch ein x-beliebiges ersetzen kannst. Der begründete Antrag ist im Studienrektorat abzugeben.

Wer ist wofür zuständig?

Hast du Fragen zu Lehrveranstaltungen, so wende dich am besten direkt an die zuständige Lehrveranstaltungsleiterin bzw. den -leiter. Anmeldungen zu Fach- und Diplomprüfungen, Änderung von Stammdaten, Einreichen von Studienabschnitten und ähnliches erledigst du in der Studienabteilung. Bei Fragen dein Studium betreffen kann die sicherlich deine Studienvertretung Auskunft geben (www.oeh-klagenfurt.at).
Solltest du weitere Fragen zum Studienrecht haben, wende dich am besten an das Referat für Bildungspolitik der ÖH Klagenfurt: bipolSPAMFILTER@oeh-klagenfurt.at.
Fortsetzung folgt …

Kommentare

  1. Proseminar

    Darf es in einen Prosemianr eigentlich eine Prüfung geben?


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