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Gleichstellung ausländischer Studierender

Die Diskriminierung von ausländischen Studierenden ohne EU-Staatsbürgerschaft muss aufhören. Wir fordern die Abschaffung der Studiengebühren für Nicht-EU-Bürgerinnen, die Einführung des passiven Wahlrechts sowie einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt für die betroffenen Studierenden.

Die Plattform Unabhängiger Studierender (PLUS) kämpft gegen jede Form der Diskriminierung und Ungleichbehandlung. Studierende mit ausländischer Staatsbürgerschaft werden aber in Österreich in vielen Bereichen benachteiligt.

Studiengebühren

Zum ersten müssen Studierende, die nicht EU-Bürgerinnen bzw. -Bürger sind, die Studiengebühren weiterhin bezahlen. Ursprünglich mussten sie die doppelte Gebühr zahlen. Dies ist im Universitätsgesetz 2002 festgelegt und wurde durch die überfallsartige Novellierung der Studienbeitragsverordnung (StubeiV 2004) im Sommer 2004 akut verschärft, da viele bis dahin von Studiengebühren befreite Studierende zu Beginn des Semesters vor vollendete Tatsachen gestellt wurden: doppelt zu bezahlen, oder das Studium zu beenden.

Im September 2008 wurden die doppelten Gebühren abgeschafft und auf die einfache Gebühr ersetzt. Dies ist aber immer noch eine Ungleichstelltung, da EU-Bürgerinnen und –Bürger teilweise keine Gebühr zahlen müssen.

Wir verurteilen sowohl Inhalt als auch die Vorgangsweise dieser StubeiV 2004 auf das Schärfste. Es ist in keiner Weise begründbar, warum Studierende in Österreich Studiengebühren in unterschiedlicher Höhe zahlen sollen. Noch dazu hat die Regierung es nicht für notwendig erachtet, Übergangsbestimmungen für Studierende einzufügen, die ihr Studium bereits vor dieser Änderung begonnen haben – wo doch ebendiese Bundesregierung lautstark Übergangsbestimmungen für den Arbeitsmarkt im Zuge der EU-Osterweiterung gefordert und diese auch durchgesetzt hat!

Die PLUS fordert generell die sofortige Abschaffung der Studiengebühren und verurteilt dabei umso mehr die Diskriminierung von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern durch die erwähnte eklatante finanzielle Schlechterstellung.

Gleichstellung im ÖH-Wahlrecht

Alle Studierenden in Österreich sind gesetzlich verpflichtet, jedes Semester den ÖH-Mitgliedsbeitrag zu bezahlen. Gewählt werden dürfen aber nur Studierende, die Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger eines EWR-Staates sind. Schon seit langer Zeit weist die PLUS auf diese Benachteiligung ausländischer Studierender hin. Vielmehr wäre eine Studierendenvertretung wünschenswert, die auch die Vielfalt der Nationen unter den Studierenden repräsentiert. Die PLUS fordert daher den Nationalrat auf, schnellstmöglich durch eine Gesetzesnovelle für die Einführung des passiven Wahlrechts für alle Mitglieder der ÖH zu sorgen.

Visa für Studierende

Studierende, die nicht Bürgerinnen bzw. Bürger der Europäischen Union sind, benötigen ein Visum, um in Österreich studieren zu können. Ein Visum kann aber in der Regel nur bei einer österreichischen Botschaft im jeweiligen Heimatland der Studierenden beantragt werden. Es kommt jedoch vielfach vor, dass ausländische Studierende erst hier in Österreich die Entscheidung über ein Studium treffen. Bei künstlerischen Studien, bei denen Zulassungsprüfungen absolviert werden müssen, ist dies sogar unumgänglich, da sich erst nach der Prüfung entscheidet, ob das Studium begonnen werden kann.

Es ist weder nachvollziehbar noch zumutbar, dass Studierende zuerst in ihr Heimatland zurückreisen müssen, um dort ein für die Studiendauer gültiges Visum beantragen zu können. Die PLUS fordert deswegen dringend die Vereinfachung der Visavergabe an Studierende.

Zugang zum Arbeitsmarkt

Neben allen anderen Benachteiligungen ausländischer Studierender stellt die Beschränkung des Zugangs zum Arbeitsmarkt die schlimmste Form der Diskriminierung dar. Studierende, die nicht EU-Bürgerinnen bzw. –Bürger sind, dürfen von einem Arbeitgeber grundsätzlich nur dann angestellt werden, wenn der jeweilige Arbeitgeber vom AMS eine Beschäftigungsbewilligung erhält. Diese ist aber nur für eine bestimmte Stelle und maximal ein Jahr gültig. Sollten Art oder Ausmaß der Beschäftigung sich ändern, oder die Anstellung die Dauer eines Jahres überschreiten, so muss der Arbeitgeber neuerlich einen Antrag stellen.

Geprüft wird aber vorher, ob es keine anderen „geeigneten Beschäftigungslosen“ gibt, die diese Tätigkeit ausüben könnten. In der Praxis ist es völlig aussichtslos für ausländische Studierende, sich um Stellen in Österreich zu bewerben. Die PLUS fordert für alle Studierenden in Österreich, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, freien Zugang zum Arbeitsmarkt.


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