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Im Universitätsgesetz 2002 sowie in vielen Studienplänen existiert das Konzept der Semesterstunden nicht mehr, denn die Lehrveranstaltungen werden nun mit den (wenn auch nur angeblich) europaweit einheitlichen ECTS-Punkten bewertet. Die Voraussetzungen zur Erbringung des Leistungsnachweises gehören daher im Studienförderungsgesetz entsprechend angepasst. Dabei ist allerdings unbedingt zu berücksichtigen, dass die Arbeitsbelastung in verschiedenen Studienrichtungen nicht gleich ist und daher die ECTS-Punkte zumindest derzeit nur einen relativen Maßstab darstellen.