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Vor allem der Anteil von Studierenden, die während des Semesters berufstätig sind, hat sich durch die Einhebung von Studiengebühren deutlich erhöht. Gerade für diese Studierenden führt die Doppelbelastung aus Studium und Berufstätigkeit oft zu einer Studienzeitverlängerung. Die Notwendigkeit von Weiterbildung und das gestiegene Pensionsantrittsalter bewegen immer mehr Menschen dazu, auch noch nach längerer Berufstätigkeit einen universitären Abschluss anzustreben. Aus diesen Gründen ist eine Erhöhung der allgemeinen Altersgrenze auf 35 Jahre und derjenigen für Studienabschlussstipendien auf 40 Jahre zwingend notwendig.