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Gerechteres Studienförderungsgesetz

Die Plattform Unabhängiger Studierender (PLUS) tritt für das Recht auf Bildung und Chancengleichheit ein. Dazu bedarf es jedoch eines fairen Studienförderungsmodells, welches keine Gruppen benachteiligt. Das derzeitige Modell bietet jedoch keine Chancengleichheit, sondern weist einige wesentliche Mängel auf, die geradezu nach einer Gesetzesreform schreien.

Eine Anpassung an den Verbraucherpreisindex und eine wechselseitige Abstimmung mit dem Universitätsgesetz 2002 durch die ECTS-Einbindung können dabei nur ein erster kleiner Schritt sein. Das gesamte Berechnungsmodell sollte überdacht und das maximale Bezugsalter angehoben werden.

Erhöhung der allgemeinen Altersgrenze auf 35 Jahre

Vor allem der Anteil von Studierenden, die während des Semesters berufstätig sind, hat sich durch die Einhebung von Studiengebühren deutlich erhöht. Gerade für diese Studierenden führt die Doppelbelastung aus Studium und Berufstätigkeit oft zu einer Studienzeitverlängerung. Die Notwendigkeit von Weiterbildung und das gestiegene Pensionsantrittsalter bewegen immer mehr Menschen dazu, auch noch nach längerer Berufstätigkeit einen universitären Abschluss anzustreben. Aus diesen Gründen ist eine Erhöhung der allgemeinen Altersgrenze auf 35 Jahre und derjenigen für Studienabschlussstipendien auf 40 Jahre zwingend notwendig.

Ungerechte Berechnungsmethode

Das Einkommen der Eltern stellt immer noch die Grundlage der Berechnungen der Stipendienhöhe dar. Das größte Problem bei der Zuerkennung von Studienbeihilfe ist die unterschiedliche Bewertung des elterlichen Einkommens. Für Einkommen aus selbständiger Tätigkeit gibt es höhere Absetzbeträge, was zu einer Benachteiligung von Studierenden führt, deren Eltern unselbständig erwerbstätig sind.

Jährliche Indexanpassung

Die letzte Anpassung an bzw. Erhöhung um die Inflationsrate erfolgte vor über zehn Jahren, was effektiv bereits eine Verminderung der derzeitigen Stipendien von rund 15 Prozent bedeutet!

Unterhaltsleistung der Eltern

Die PLUS ist der Meinung, dass die Bemessungsgrundlage zu tief angesetzt ist, wodurch zu wenige Studierende (nur ca. 20 Prozent) Studienbeihilfe beziehen. Es gibt zudem einen gesetzlichen Widerspruch, denn Eltern von Zivildienern sind nicht unterhaltspflichtig, deren Einkommen wird aber bei der Stipendienberechnung sehr wohl herangezogen.

Selbsterhalterstipendien

Damit eine faire Berechnung erfolgen kann, müssen die inskribierten Semester individuell betrachtet werden. Heute bekommen auch all jene keine Studienbeihilfe, die z.B. vor vielen Jahren neben der Berufstätigkeit nur ein oder zwei Semester zur Orientierung inskribiert hatten, da alle Semester voll eingerechnet werden.

Zuverdienstgrenzen

Die PLUS tritt für eine Aufhebung der Zuverdienstgrenzen ein, da die Lebenserhaltungskosten auch für Stipendienbezieherinnen und -bezieher stark steigen. Zudem gibt es genügend Voraussetzungen wie z.B. den Leistungsnachweis, den die Studienbeihilfenbezieherinnen und –bezieher ohnedies erbringen müssen.

Studienabschlussstipendien

Viele berufstätige Studierende nehmen das Studienabschlussstipendium in Anspruch. Dabei kann es jedoch zu hohen Rückzahlungen kommen, wenn sie bereits kurz vor Ende des Studiums zu arbeiten beginnen.

Bakkalaureat und Studienbeihilfe

Die Umstellung der Studienpläne auf Bakkalaureats- und Magisterstudien ist in ganz Österreich eingeleitet. Die entsprechende Anpassung des Studienbeihilfensystems fehlt jedoch bisher. Wenn nicht ein Magisterstudium unmittelbar nach dem Bakkalaureatsstudium belegt wird, kann die Studienbeihilfe gänzlich wegfallen. Dies gilt in besonderem Maße auch beim Übergang zu einem Doktoratstudium.

Anpassung an ECTS

Im Universitätsgesetz 2002 sowie in vielen Studienplänen existiert das Konzept der Semesterstunden nicht mehr, denn die Lehrveranstaltungen werden nun mit den (wenn auch nur angeblich) europaweit einheitlichen ECTS-Punkten bewertet. Die Voraussetzungen zur Erbringung des Leistungsnachweises gehören daher im Studienförderungsgesetz entsprechend angepasst. Dabei ist allerdings unbedingt zu berücksichtigen, dass die Arbeitsbelastung in verschiedenen Studienrichtungen nicht gleich ist und daher die ECTS-Punkte zumindest derzeit nur einen relativen Maßstab darstellen.

Fahrtkostenregelung

Die Regelung der Auswärtigkeit aufgrund der Fahrtzeit ist gerade bei Universitäten in den Bundesländern eine Zumutung. Nicht nur, dass nur die Fahrzeit vom Heimatort zum Studienort und nicht innerhalb eines Ortes (die durchaus über eine Stunde betragen kann) berechnet wird, sondern auch das Heranziehen von eigentlich nicht zumutbaren Verkehrsverbindungen ist fraglich. So wird auch eine Studentin, der nur zwei unbrauchbare Verbindungen täglich zur Verfügung stehen (egal zu welcher Tageszeit!) nicht als auswärtig eingestuft.

Resümee

Die PLUS tritt für ein faires Stipendiensystem ein, das die Chancengleichheit im österreichischen Bildungssystem gewährt. Dazu bedarf es jedoch dringend einer Reform des Studienförderungsgesetzes unter Berücksichtigung der oben angeführten Punkte.

Studienabschlussstipendien

Viele berufstätige Studierende nehmen das Studienabschlussstipendium in Anspruch. Dabei kann es jedoch zu hohen Rückzahlungen kommen, wenn sie bereits kurz vor Ende des Studiums zu arbeiten beginnen.

Bakkalaureat und Studienbeihilfe

Die Umstellung der Studienpläne auf Bakkalaureats- und Magisterstudien ist in ganz Österreich eingeleitet. Die entsprechende Anpassung des Studienbeihilfensystems fehlt jedoch bisher. Wenn nicht ein Magisterstudium unmittelbar nach dem Bakkalaureatsstudium belegt wird, kann die Studienbeihilfe gänzlich wegfallen. Dies gilt in besonderem Maße auch beim Übergang zu einem Doktoratstudium.

Anpassung an ECTS

Im Universitätsgesetz 2002 sowie in vielen Studienplänen existiert das Konzept der Semesterstunden nicht mehr, denn die Lehrveranstaltungen werden nun mit den (wenn auch nur angeblich) europaweit einheitlichen ECTS-Punkten bewertet. Die Voraussetzungen zur Erbringung des Leistungsnachweises gehören daher im Studienförderungsgesetz entsprechend angepasst. Dabei ist allerdings unbedingt zu berücksichtigen, dass die Arbeitsbelastung in verschiedenen Studienrichtungen nicht gleich ist und daher die ECTS-Punkte zumindest derzeit nur einen relativen Maßstab darstellen.

Fahrtkostenregelung

Die Regelung der Auswärtigkeit aufgrund der Fahrtzeit ist gerade bei Universitäten in den Bundesländern eine Zumutung. Nicht nur, dass nur die Fahrzeit vom Heimatort zum Studienort und nicht innerhalb eines Ortes (die durchaus über eine Stunde betragen kann) berechnet wird, sondern auch das Heranziehen von eigentlich nicht zumutbaren Verkehrsverbindungen ist fraglich. So wird auch eine Studentin, der nur zwei unbrauchbare Verbindungen täglich zur Verfügung stehen (egal zu welcher Tageszeit!) nicht als auswärtig eingestuft.

Resümee

Die PLUS tritt für ein faires Stipendiensystem ein, das die Chancengleichheit im österreichischen Bildungssystem gewährt. Dazu bedarf es jedoch dringend einer Reform des Studienförderungsgesetzes unter Berücksichtigung der oben angeführten Punkte.

Studienabschlussstipendien

Viele berufstätige Studierende nehmen das Studienabschlussstipendium in Anspruch. Dabei kann es jedoch zu hohen Rückzahlungen kommen, wenn sie bereits kurz vor Ende des Studiums zu arbeiten beginnen.

Bakkalaureat und Studienbeihilfe

Die Umstellung der Studienpläne auf Bakkalaureats- und Magisterstudien ist in ganz Österreich eingeleitet. Die entsprechende Anpassung des Studienbeihilfensystems fehlt jedoch bisher. Wenn nicht ein Magisterstudium unmittelbar nach dem Bakkalaureatsstudium belegt wird, kann die Studienbeihilfe gänzlich wegfallen. Dies gilt in besonderem Maße auch beim Übergang zu einem Doktoratstudium.

Anpassung an ECTS

Im Universitätsgesetz 2002 sowie in vielen Studienplänen existiert das Konzept der Semesterstunden nicht mehr, denn die Lehrveranstaltungen werden nun mit den (wenn auch nur angeblich) europaweit einheitlichen ECTS-Punkten bewertet. Die Voraussetzungen zur Erbringung des Leistungsnachweises gehören daher im Studienförderungsgesetz entsprechend angepasst. Dabei ist allerdings unbedingt zu berücksichtigen, dass die Arbeitsbelastung in verschiedenen Studienrichtungen nicht gleich ist und daher die ECTS-Punkte zumindest derzeit nur einen relativen Maßstab darstellen.

Fahrtkostenregelung

Die Regelung der Auswärtigkeit aufgrund der Fahrtzeit ist gerade bei Universitäten in den Bundesländern eine Zumutung. Nicht nur, dass nur die Fahrzeit vom Heimatort zum Studienort und nicht innerhalb eines Ortes (die durchaus über eine Stunde betragen kann) berechnet wird, sondern auch das Heranziehen von eigentlich nicht zumutbaren Verkehrsverbindungen ist fraglich. So wird auch eine Studentin, der nur zwei unbrauchbare Verbindungen täglich zur Verfügung stehen (egal zu welcher Tageszeit!) nicht als auswärtig eingestuft.

Resümee

Die PLUS tritt für ein faires Stipendiensystem ein, das die Chancengleichheit im österreichischen Bildungssystem gewährt. Dazu bedarf es jedoch dringend einer Reform des Studienförderungsgesetzes unter Berücksichtigung der oben angeführten Punkte.


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