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Die PLUS ist der Meinung, dass die Bemessungsgrundlage zu tief angesetzt ist, wodurch zu wenige Studierende (nur ca. 20 Prozent) Studienbeihilfe beziehen. Es gibt zudem einen gesetzlichen Widerspruch, denn Eltern von Zivildienern sind nicht unterhaltspflichtig, deren Einkommen wird aber bei der Stipendienberechnung sehr wohl herangezogen.