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Mit der Lissabon-Konvention begann im Jahre 1997 eine hochschulpolitische Entwicklung im europäischen Raum, welche 1999 in der Bologna-Erklärung endete. Die Schaffung eines einheitlichen europäischen Hochschulraums bis 2010 wurde als Ziel proklamiert.
Zur Erreichung dieses Ziels wurden folgende Maßnahmen festgelegt:
Für die Plattform Unabhängiger Studierender (PLUS) sind diese hehren Ziele zwar wünschenswert, jedoch stellt sich die Frage, inwieweit sie realistisch (bis 2010) umsetzbar sind. Sieht man hinter die einzelnen Schlagwörter – und vor allem hinter die Umsetzung in Österreich – so erkennt man ein schlechtes System. Eine krampfhafte Verfolgung dieser Ziele in Österreich macht vielerorts mehr kaputt, als aufgebaut wird:
Eine durchgängige europäische Vergleichbarkeit ist nicht gegeben. Die Ähnlichkeiten in den Abschlüssen waren bisher teilweise mehr gegeben, als nun der Fall ist. Schon jetzt kann man eine Entwicklung in die Richtung bemerken, dass es nicht nur wichtig ist, welches Studium man abgeschlossen hat, sondern vermehrt auch, an welcher Universität dieses Studium abgeschlossen wurde. Damit bewegt man sich zielstrebig auf ein System zu, welches einige wenige Universitäten zu Elite-Unis heranzüchtet, in dem die meisten Universitäten jedoch mit Niveaueinbrüchen zu rechnen haben.
Gerade in Deutschland (durch die gleiche Sprache das wichtigste Vergleichsland) kann der Bachelor als erster Abschluss mehr als sechs Semester dauern, in Österreich muss ein Bachelor-Studium exakt sechs Semester lang sein. Des Weiteren ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben, dass man einige wenige (Medizin und Lehramt) Studien nicht auf das Bachelor-Master-System umstellen kann. Dies widerspricht dem Bologna-Prozess, wobei gerade in den Vereinigten Staaten (deren Universitätslandschaft gerne als Vergleich herangezogen wird) versucht wird, länger dauernde Studien einzurichten. Aus unserer Sicht sollten weitere Studien von der Pflichtumstellung ausgenommen werden, der Bologna-Prozess soll dementsprechend abgeändert werden.
Mit ECTS-Punkten versucht man anzugeben, wie viel Zeitaufwand pro Semester eine Lehrveranstaltung erfordert, wobei nicht nur die Stunden gerechnet werden, die man z.B. in der Vorlesung verbringt. Abgesehen davon, dass eine Beurteilung des Lernaufwandes nur sehr schwer möglich ist, wurden die Rahmenbedingungen viel zu eng gesetzt. So ist festgeschrieben, dass jedes Studienjahr mit exakt 60 ECTS-Punkten zu bewerten ist. Durch den traditionell und faktisch unterschiedlichen Arbeitsaufwand in verschiedenen Studienrichtungen wird jedoch in der Praxis aus einem absoluten Maß ein relatives. Eine Aufhebung der Jahresvorgabe wäre daher dringend notwendig.
Des Weiteren ist in verschiedenen europäischen Ländern der Aufwand eines ECTS-Punktes per Gesetz völlig verschieden festgeschrieben worden, wodurch die Mobilität in Europa wieder schwieriger wird. So wird in Deutschland etwa mit 30 Arbeitsstunden pro ECTS-Punkt gerechnet, in Österreich lediglich mit 25 Arbeitsstunden.
Bei der Einrichtung der neuen Studienpläne wird keine Rücksicht auf den tatsächlichen Arbeitsaufwand genommen wird. Statt dessen wird die Anzahl der Semesterstunden und die Anzahl der Stunden im Curriculum als „Umrechnungsmaß“ in ECTS-Punkte herangezogen. Ein ECTS-Punkt entspricht, laut Gesetz, genau 30 Arbeitstunden für Studierende pro Semester. Durch das Umrechnen der Semesterstunden in ECTS-Punkte wird aber lediglich Rücksicht auf die Anwesenheitszeit in Lehrveranstaltungen genommen und nicht auf den gesamten Arbeitsaufwand. Dadurch bekommen Studierende aus unterschiedlichen Studienplänen für dieselbe Lehrveranstaltung unterschiedliche ECTS.
Das entspricht in keiner Form dem Gesetz. Die PLUS wird sich auch in den kommenden Jahren für eine sinnvolle und realitätsnahe Regelung der ECTS-Punkte in Gesetz und Satzung einsetzen. Das umfasst insbesondere die Evaluation aller Lehrveranstaltungen auf ihren Arbeitsaufwand hin, damit man in Zukunft aus der Anzahl der ECTS-Punkte auch wirklich den durchschnittlichen Arbeitsaufwand ablesen kann.
In Österreich wurde zwar eine Qualitätssicherungsagentur gegründet, welche ab und zu etwas evaluiert. Eine tatsächliche Qualitätssicherung in der Lehre findet aber de facto noch nicht statt. Akkreditierung der Studien ist an vielen österreichischen Unis weiterhin ein Fremdwort.
Der Wille zur Mobilität ist in Österreich zwar gegeben, die Rahmenbedingungen dafür sind jedoch mangelhaft, teilweise sogar kontraproduktiv. Man erinnere sich nur an die Diskussion um die Kürzung der Beihilfen für Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren wollen. Diese Kürzung konnte zwar für dieses Jahr gerade noch abgewendet werden, längerfristige Lösungen sind jedoch noch lange nicht in Sicht.
Die Plattform Unabhängiger Studierender fordert deshalb eine Aufwertung des Bologna-Prozesses, indem Österreich in den Bologna-Followup-Konferenzen eine stärkere Rolle einnimmt und sich dafür einsetzt, dass aus Schlagwörtern sinnvoll durchsetzbare Forderungen werden. Auch in Österreich muss die rechtliche Situation abgeändert werden, vor allem im Universitätsgesetz 2002 und im Studienförderungsgesetz sind Verbesserungen dringend notwendig..